Vor zwei Jahren habe ich in einer kleinen Bierrunde mal die Idee gäußert, Sachsen politikwissenschaftlich nach den Maßstäben eines Failed States zu beschreiben und abzuklopfen, inwiefern diese Theorie auf den Freistaat anwendbar wäre. Klar, es war eine Bierlaune und wir haben damals darauf verzichtet, das zu tun. Seit einiger Zeit macht nun das Wort vom „Failed State Sachsen“ oder vom „Failed Freistaat“ die Runde, wie beispielsweise gestern bei SPIEGEL Online. Mancher fordert gar die Anwendung des Artikels 37 GG, des Bundeszwangs, also das Recht Bundesregierung, in ihrer Rechtsaufsicht Über die Bundesländer mit Zustimmung des Bundesrats den Vollzug eines Bundesgesetzes durch ein Bundesland zwangsweise durchzusetzen. Dass der Anwendung des Bundeszwangs selbstverständlich die notwendige Grundlage eines tatsächlichen Organstreits fehlt, ist dabei schon fast egal. Der Artikel 37 verkommt hier zum Bonmot der politischen Auseinandersetzung mit den Verhältnissen im Freistaat. Sei es drum.